Update zur EU-Verbrau­cher­­k­re­­di­t­rich­t­­linie: Was der neue § 34k GewO für dich bedeutet

Published On: 12. Mai 2026|Categories: Insights|

Update zur EU-Verbrau­cher­­k­re­­di­t­rich­t­­linie: Der neue § 34k GewO

In der Welt der Kredit­ver­mittlung stehen wichtige Änderungen bevor. Am 17. April 2026 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbrau­cher­­k­re­­di­t­rich­t­­linie verab­schiedet. Das Kernstück für alle Vermittler: die Einführung des § 34k GewO.

Auch wenn die neue Regelung erst ab dem 20. November 2026 greift, ist es wichtig, die Übergangs­fristen und Anfor­de­rungen schon heute zu kennen.

Was ändert sich konkret?

Die Neure­gelung zielt auf mehr Profes­sio­na­lität und einheit­liche EU-Standards ab. Wer zukünftig allge­meine Verbrau­cher­dar­lehen vermittelt, benötigt die § 34k Erlaubnis. Damit verbunden sind:

  • Ein offizi­eller Sachkun­de­nachweis.
  • Die Eintragung im Vermitt­ler­re­gister.
  • Regel­mäßige Weiter­bil­dungs­pflichten.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Damit du nicht den Überblick verlierst, haben wir die markanten Daten für dich zusam­men­ge­fasst:

Datum Ereignis
19.11.2026 Letzte Chance, eine neue Erlaubnis nach § 34c zu beantragen.
20.11.2026 Start­schuss für den neuen § 34k GewO.
31.05.2027 Letzte Frist für den Antrag zum Wechsel von § 34c auf § 34k.
19.11.2027 Alte § 34c Erlaub­nisse (nur für Darle­hens­ver­mittlung) erlöschen endgültig.

Wir begleiten dich bei der Umstellung

Keine Sorge: Wir lassen dich mit dem bürokra­ti­schen Aufwand nicht allein. Unser Ziel ist es, die neue Nachweis­pflicht so reibungslos wie möglich in das Partner­ma­nagement für Kredit­Smart und BaufiSmart zu integrieren.

Unser Versprechen: Wir arbeiten bereits an den Konzepten, um die Erlaubnis in Europace so einfach wie möglich für dich abzubilden.

Wir bleiben für dich am Ball und infor­mieren dich recht­zeitig über alle konkreten Umset­zungs­schritte. So bleibst du regula­to­risch auf der sicheren Seite und kannst dich voll auf dein Kernge­schäft konzen­trieren.

Erste Infor­ma­tionen zu §34k GewO.

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Wenn du Fragen zu unseren Presse­mit­tei­lungen, Daten oder zu einem unserer Produkte hast oder dich für Europace inter­es­sierst, dann kannst du dich bei uns melden – wir beant­worten deine Fragen gern.

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Sophie Müller
PR Managerin
Sophie.Mueller@Europace.de