Digitale Barrierefreiheit bei Europace

Wir finden es klasse, dass das neue Gesetz zur Stärkung digitaler Barrierefreiheit den Markt wachrüttelt. Was bedeutet das neue Gesetz für uns?
Das regelt das BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, tritt am 28.06.2025 in Kraft. Ziel ist es, die digitale Barrierefreiheit für alltägliche Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. Dadurch ist sichergestellt, dass diese von Menschen mit Behinderung oder Einschränkungen auch ohne fremde Hilfe gleichberechtigt genutzt werden können.
Ein wichtiger Fachbegriff in diesem Zusammenhang sind die „Web Content Accessibility Guidelines” oder kurz WCAG 2. Dieser internationale Standard enthält Richtlinien, die dabei helfen, Internetangebote digital barrierefrei zu gestalten.
Was heißt digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit ist gegeben, wenn digitale Inhalte vier Prinzipien folgen, d.h. leicht wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Was heißt das konkret?
Wahrnehmbarkeit: Funktionen und Informationen müssen für alle Personen auf Anhieb wahrnehmbar sein. D.h. alles was sichtbar ist, muss auch hörbar sein und andersherum. Deswegen sind Bilder mit Text, Videos mit Untertitel und Kontraste oder Textgrößen besonders wichtig.
Bedienbarkeit: Auch Personen, die motorisch beinträchtigt oder blind sind, können Funktionen und Inhalte z.B. dank einer einfachen Bedienung per Tastatur nutzen.
Verständlichkeit: Inhalte sind gut lesbar und leicht verständlich. Schlüssel ist eine klare und einfache Sprache.
Robustheit: Digitale Inhalte halten sich an gewisse Standards und funktionieren so mit allen gängigen Medien und Programmen, insbesondere mit Screen-Readern.
Europace für alle
Uns liegt es am Herzen, allen Menschen barrierefreien Zugang zur Europace-Technologie zu geben. Deshalb berücksichtigen wir bereits seit Längerem die Anforderungen an die Barrierefreiheit bei der Weiterentwicklung unserer Dienste.
Wir prüfen aktuell noch einmal die Inhalte im B2C-Kontext, d.h. alle Funktionen und Informationen, die von Verbraucher:innen verstanden und angewendet werden, z.B. Prozesse, PDFs oder E‑Mails. Zusätzlich prüfen wir natürlich unsere AGBs und die Webseite. Im Rahmen der Prüfung werden wir Teile von Europace bei Bedarf noch weiter optimieren.
Inklusion inklusive
Wir finden, das BSFG ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn Inklusion sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wusstest du, dass Europace ein Praxis-Ort für junge Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ist, die IT-Berufe lernen?
In Kooperation mit dem RKI Berufsbildungswerk bieten wir unter dem Titel “Verzahnte Ausbildung mit Betrieben” 6‑monatige Praktika für Fachinformatiker:innen für Anwendungsentwicklung an. Unsere Erfahrung? Nur positiv. Zwei Praktika sind bereits erfolgreich absolviert worden, weitere sind in Planung. Du willst mehr wissen? – Dann lies mehr in diesem Linkedin-Post.
Das nächste Thema steht ebenfalls vor der Tür: Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch wenn dies noch nicht verpflichtend ist, beleuchtet unser Team die dort definierten ESRS-Standards.