Digitale Barrie­re­freiheit bei Europace

Published On: 18. März 2025|Categories: Insights|
Das Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­gesetz kommt.

Wir finden es klasse, dass das neue Gesetz zur Stärkung digitaler Barrie­re­freiheit den Markt wachrüttelt. Was bedeutet das neue Gesetz für uns?

Das regelt das BFSG

Das Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­gesetz, kurz BFSG, tritt am 28.06.2025 in Kraft. Ziel ist es, die digitale Barrie­re­freiheit für alltäg­liche Produkte und Dienst­leis­tungen zu verbessern. Dadurch ist sicher­ge­stellt, dass diese von Menschen mit Behin­derung oder Einschrän­kungen auch ohne fremde Hilfe gleich­be­rechtigt genutzt werden können.

Ein wichtiger Fachbe­griff in diesem Zusam­menhang sind die „Web Content Acces­si­bility Guide­lines” oder kurz WCAG 2. Dieser inter­na­tionale Standard enthält Richt­linien, die dabei helfen, Inter­net­an­gebote digital barrie­refrei zu gestalten.

Was heißt digitale Barrie­re­freiheit?

Digitale Barrie­re­freiheit ist gegeben, wenn digitale Inhalte vier Prinzipien folgen, d.h. leicht wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Was heißt das konkret?

Wahrnehm­barkeit: Funktionen und Infor­ma­tionen müssen für alle Personen auf Anhieb wahrnehmbar sein. D.h. alles was sichtbar ist, muss auch hörbar sein und anders­herum. Deswegen sind Bilder mit Text, Videos mit Unter­titel und Kontraste oder Textgrößen besonders wichtig.

Bedien­barkeit: Auch Personen, die motorisch beinträchtigt oder blind sind, können Funktionen und Inhalte z.B. dank einer einfachen Bedienung per Tastatur nutzen.

Verständ­lichkeit: Inhalte sind gut lesbar und leicht verständlich. Schlüssel ist eine klare und einfache Sprache.

Robustheit: Digitale Inhalte halten sich an gewisse Standards und funktio­nieren so mit allen gängigen Medien und Programmen, insbe­sondere mit Screen-Readern.

Europace für alle

Uns liegt es am Herzen, allen Menschen barrie­re­freien Zugang zur Europace-Techno­­logie zu geben. Deshalb berück­sich­tigen wir bereits seit Längerem die Anfor­de­rungen an die Barrie­re­freiheit bei der Weiter­ent­wicklung unserer Dienste.

Wir prüfen aktuell noch einmal die Inhalte im B2C-Kontext, d.h. alle Funktionen und Infor­ma­tionen, die von Verbraucher:innen verstanden und angewendet werden, z.B. Prozesse, PDFs oder E‑Mails. Zusätzlich prüfen wir natürlich unsere AGBs und die Webseite. Im Rahmen der Prüfung werden wir Teile von Europace bei Bedarf noch weiter optimieren.

Inklusion inklusive

Wir finden, das BSFG ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn Inklusion sollte eine Selbst­ver­ständ­lichkeit sein. Wusstest du, dass Europace ein Praxis-Ort für junge Menschen mit psychi­schen Beein­träch­ti­gungen ist, die IT-Berufe lernen?

In Koope­ration mit dem RKI Berufs­bil­dungswerk bieten wir unter dem Titel “Verzahnte Ausbildung mit Betrieben” 6‑monatige Praktika für Fachinformatiker:innen für Anwen­dungs­ent­wicklung an. Unsere Erfahrung? Nur positiv. Zwei Praktika sind bereits erfolg­reich absol­viert worden, weitere sind in Planung. Du willst mehr wissen? – Dann lies mehr in diesem Linkedin-Post.

Das nächste Thema steht ebenfalls vor der Tür: Nachhal­tig­keits­be­richt­erstattung. Auch wenn dies noch nicht verpflichtend ist, beleuchtet unser Team die dort definierten ESRS-Standards.