Barrie­re­freiheit

01

Beschreibung der Webseiten und Dienst­leis­tungen

Europace AG und Europace Raten­kredit GmbH bieten Dienst­leis­tungen im Finanz­wesen mit dem Schwer­punkt Darle­hens­ver­mittlung und daran angren­zende bzw. unter­stüt­zende Leistungen an. Unter anderem betreiben wir die nachfol­genden Webseiten und Dienst­leis­tungen:

  • Europace.de/ (Webseite der Unter­nehmen, Unter­neh­mens­prä­sen­tation)
  • Europace2.de/ (B2B Plattform zur Darle­hens­ver­mittlung)
  • MeinFinn.de/ (digitaler Assistent zum Infor­ma­tions- und Unter­la­gen­aus­tausch zwischen Verbraucher:innern und Berater:innen im Rahmen von Finan­zie­rungs­an­fragen, die über die Europace Plattform abgewi­ckelt werden)
  • App.Unterlagenshop.de/ (Online Shop zur Bestellung von Objekt­un­ter­lagen z.B. Flurkarten)
  • ProloSmart.Prolongation.de/ (Portal zur Beantragung einer Anschluss­fi­nan­zierung)
  • KreditLead (Kredit­rechner und Online-Formular für Finan­zier­ung­an­fragen auf Partner-Websiten)

02

Geltende Anfor­derung

Die Anfor­de­rungen zur Barrie­re­freiheit ergeben sich für Europace AG und Europace Raten­kredit GmbH zum einen aus den §§ 3 Abs. 1 und 14 BFSG und zum anderen aus der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­gesetz (BFSGV).
Bei der Umsetzung der Barrie­re­freiheit für die Verbraucher:innen haben sich Europace AG und Europace Raten­kredit GmbH an technische Maßnahmen gemäß den Richt­linien der Web Content Acces­si­bility Guide­lines (WCAG) der Version 2.2 mit Konfor­mi­täts­stufe AA orien­tiert. 

03

Wahrnehmbar (perceivable)

Infor­ma­tionen und Benut­zer­ober­flächen-Kompo­nenten werden so präsen­tiert, dass die Verbraucher:innen sie wahrnehmen können.

04

Bedienbar (operable)

Benut­zer­ober­flächen-Kompo­nenten und Navigation sind so gestaltet, dass die Verbraucher:innen sie bedienen können.

05

Verständlich (under­stan­dable)

Infor­ma­tionen und die Bedienung der Benut­zer­ober­fläche sind so umgesetzt, dass sie für die Verbraucher:innen verständlich sind.

06

Robust (robust)

Inhalte sind robust genug, damit sie von einer Vielzahl von Benut­zer­agenten, einschließlich assis­tiver Techno­logien, zuver­lässig inter­pre­tiert werden können.

07

Geprüfte und umgesetzte Kriterien

  • Visuelle Präsen­tation & Lesbarkeit (Farbwahl, Schriften, Abstände)
  • Alter­na­tiven für Nicht-Text-Inhalte (Alt-Texte)
  • Struktur und Semantik für assis­tie­rende Techno­logien (Seman­ti­sches HTML, Landmarks & Aria-Attribute)
  • Inter­ak­ti­ons­design & Navigation (Bedien­barkeit per Tastatur und auf Mobil­ge­räten)
  • Sprache & Inhalt (Klare Beschriftung und Anwei­sungen, B2-Sprach­niveau)
  • Technische Kompa­ti­bi­lität (Unter­stützung verschie­dener Browser und Endgeräte)

08

Kompa­ti­bi­lität mit Browsern und unter­stüt­zenden Techno­logien

Die Webseiten und Dienst­leis­tungen sind so konzi­piert, dass sie mit den aktuell gängigen Browsern und unter­stüt­zenden Techno­logien (Screen­readern) kompa­tibel sind. Zusätzlich werden Techno­logien wie HTML, CSS, JavaScript u.a. einge­setzt, um die Barrie­re­freiheit der Webseiten und Dienst­leis­tungen zu gewähr­leisten.

09

Erfüllung der Barrie­re­frei­heits­an­for­de­rungen sowie weiterer gesetz­liche Bestim­mungen

Die genannten Webseiten und Dienst­leis­tungen sind nach den vorste­henden Gesetzen und Richt­linien vollständig barrie­refrei. 

Eine Ausnahme bildet dabei lediglich die Anwendung KreditLead sowie bestimmte Platt­form­do­ku­mente, die noch nicht die vollständige Barrie­re­freiheit aufweisen (siehe “Ausnahmen der Barrie­re­freiheit”).

Sollte es darüber hinaus zu Einschrän­kungen kommen, sind wir um jeden Hinweis dankbar.

Die Geschäfts­daten unserer Unter­nehmen, die Postan­schrift, Kontakt­mög­lich­keiten und gesetz­lichen Vertreter stehen in unserem Impressum

Unsere Dienst­leis­tungen erfüllen, soweit erfor­derlich, die Anfor­de­rungen der Verbrau­cher­infor­ma­tionen nach Art. 246 EGBGB. Details hierzu stehen in den Nutzungs­be­din­gungen bzw. AGBs der jewei­ligen Leistungen.

10

Ausnahmen der Barrier­freiheit

KreditLead:

Eine geson­derte Erklärung zur Barrie­re­freiheit für KreditLead findest du hier.

Platt­form­do­ku­mente:

Manche PDFs enthalten noch nicht die erfor­der­lichen PDF-Tags. Die PDF-Tags werden sukzessive in die Dokumente integriert. Sollten dir dadurch Schwie­rig­keiten entstehen, infor­miere uns bitte und kontak­tiere zusätzlich direkt deine Finanzierungsberater:innen, die dich persönlich durch den Prozess begleiten können.   

11

Zuständige Markt­über­wa­chungs­be­hörde

Die Markt­über­wa­chungs­be­hörde ist zur Zeit noch nicht einge­richtet. Bis zur formalen Einrichtung können Anfragen und Mittei­lungen an die nachfol­genden Kontakt­mög­lich­keiten gerichtet werden:

Minis­terium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleich­stellung des Landes Sachsen-​Anhalt
Abteilung 3 “Soziales und Arbeits­schutz”

Robert Richard
Turmschan­zen­straße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-​Mail: -​anhalt.de.

12

Sonstiges

Europace AG und Europace Raten­kredit GmbH setzen sich dafür ein, die digitale Barrie­re­freiheit zu gewähr­leisten. Wir verbessern konti­nu­ierlich die Benut­zer­freund­lichkeit für alle und wenden die entspre­chenden Standards für die Zugäng­lichkeit an.

Diese Erklärung zur Barrie­re­freiheit gilt ausschließlich für Inhalte und Dienst­leis­tungen der Europace AG und Europace Raten­kredit GmbH. Sie wurde am 02.06.2025 erstellt und zuletzt am 16.06.2025 aktua­li­siert.