Barrierefreiheit
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Beschreibung der Webseiten und Dienstleistungen
Europace AG und Europace Ratenkredit GmbH bieten Dienstleistungen im Finanzwesen mit dem Schwerpunkt Darlehensvermittlung und daran angrenzende bzw. unterstützende Leistungen an. Unter anderem betreiben wir die nachfolgenden Webseiten und Dienstleistungen:
- Europace.de/ (Webseite der Unternehmen, Unternehmenspräsentation)
- Europace2.de/ (B2B Plattform zur Darlehensvermittlung)
- MeinFinn.de/ (digitaler Assistent zum Informations- und Unterlagenaustausch zwischen Verbraucher:innern und Berater:innen im Rahmen von Finanzierungsanfragen, die über die Europace Plattform abgewickelt werden)
- App.Unterlagenshop.de/ (Online Shop zur Bestellung von Objektunterlagen z.B. Flurkarten)
- ProloSmart.Prolongation.de/ (Portal zur Beantragung einer Anschlussfinanzierung)
- KreditLead (Kreditrechner und Online-Formular für Finanzierunganfragen auf Partner-Websiten)
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Geltende Anforderung
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich für Europace AG und Europace Ratenkredit GmbH zum einen aus den §§ 3 Abs. 1 und 14 BFSG und zum anderen aus der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Bei der Umsetzung der Barrierefreiheit für die Verbraucher:innen haben sich Europace AG und Europace Ratenkredit GmbH an technische Maßnahmen gemäß den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit Konformitätsstufe AA orientiert.
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Wahrnehmbar (perceivable)
Informationen und Benutzeroberflächen-Komponenten werden so präsentiert, dass die Verbraucher:innen sie wahrnehmen können.
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Bedienbar (operable)
Benutzeroberflächen-Komponenten und Navigation sind so gestaltet, dass die Verbraucher:innen sie bedienen können.
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Verständlich (understandable)
Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche sind so umgesetzt, dass sie für die Verbraucher:innen verständlich sind.
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Robust (robust)
Inhalte sind robust genug, damit sie von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.
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Geprüfte und umgesetzte Kriterien
- Visuelle Präsentation & Lesbarkeit (Farbwahl, Schriften, Abstände)
- Alternativen für Nicht-Text-Inhalte (Alt-Texte)
- Struktur und Semantik für assistierende Technologien (Semantisches HTML, Landmarks & Aria-Attribute)
- Interaktionsdesign & Navigation (Bedienbarkeit per Tastatur und auf Mobilgeräten)
- Sprache & Inhalt (Klare Beschriftung und Anweisungen, B2-Sprachniveau)
- Technische Kompatibilität (Unterstützung verschiedener Browser und Endgeräte)
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Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Die Webseiten und Dienstleistungen sind so konzipiert, dass sie mit den aktuell gängigen Browsern und unterstützenden Technologien (Screenreadern) kompatibel sind. Zusätzlich werden Technologien wie HTML, CSS, JavaScript u.a. eingesetzt, um die Barrierefreiheit der Webseiten und Dienstleistungen zu gewährleisten.
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Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen sowie weiterer gesetzliche Bestimmungen
Die genannten Webseiten und Dienstleistungen sind nach den vorstehenden Gesetzen und Richtlinien vollständig barrierefrei.
Eine Ausnahme bildet dabei lediglich die Anwendung KreditLead sowie bestimmte Plattformdokumente, die noch nicht die vollständige Barrierefreiheit aufweisen (siehe “Ausnahmen der Barrierefreiheit”).
Sollte es darüber hinaus zu Einschränkungen kommen, sind wir um jeden Hinweis dankbar.
Die Geschäftsdaten unserer Unternehmen, die Postanschrift, Kontaktmöglichkeiten und gesetzlichen Vertreter stehen in unserem Impressum.
Unsere Dienstleistungen erfüllen, soweit erforderlich, die Anforderungen der Verbraucherinformationen nach Art. 246 EGBGB. Details hierzu stehen in den Nutzungsbedingungen bzw. AGBs der jeweiligen Leistungen.
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Ausnahmen der Barrierfreiheit
KreditLead:
Eine gesonderte Erklärung zur Barrierefreiheit für KreditLead findest du hier.
Plattformdokumente:
Manche PDFs enthalten noch nicht die erforderlichen PDF-Tags. Die PDF-Tags werden sukzessive in die Dokumente integriert. Sollten dir dadurch Schwierigkeiten entstehen, informiere uns bitte und kontaktiere zusätzlich direkt deine Finanzierungsberater:innen, die dich persönlich durch den Prozess begleiten können.
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Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die Marktüberwachungsbehörde ist zur Zeit noch nicht eingerichtet. Bis zur formalen Einrichtung können Anfragen und Mitteilungen an die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten gerichtet werden:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 “Soziales und Arbeitsschutz”
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: -anhalt.de.
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Sonstiges
Europace AG und Europace Ratenkredit GmbH setzen sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für Inhalte und Dienstleistungen der Europace AG und Europace Ratenkredit GmbH. Sie wurde am 02.06.2025 erstellt und zuletzt am 16.06.2025 aktualisiert.