Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von zahlungspflichtigen Diensten der Europace AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von zahlungspflichtigen Diensten der Europace AG
Datum: 11. Juli 2023
Präambel
Die Europace AG, Heidestr. 8, 10557 Berlin (nachfolgend „Europace“ genannt) betreibt ein Modul zur Erbringung diverser Leistungen sowie Ermittlung und Aufbereitung diverser Daten (im Folgenden „EP Dienste“ genannt), die dem Anbieter oder Vermittler von Finanzdienstleistungen (im Folgenden „Partner“ genannt) eine Unterstützung bei der Validierung seines Finanzierungsvorhabens bieten soll, z.B. die Ermittlung und Aufbereitung einer Marktwertindikation einer Immobilie auf Basis von Daten unterschiedlicher Anbieter (im Folgenden „Marktwertindikation“ genannt).
§1 Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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- Die Partner müssen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „EP Dienste Bedingungen“ genannt) zustimmen, um die EP Dienste, insbesondere die Marktwertindikation, zu nutzen. Weitere Leistungen, zum Beispiel die Nutzung des Europace-Marktplatzes, sind nicht von diesem Vertrag betroffen.
- Die Zustimmung zu den EP Dienste Bedingungen erklären die Partner durch Anklicken eines Kontrollkästchens vor der erstmaligen Bestellung eines EP Dienstes (zum Beispiel einer Marktwertindikation) oder der Unterzeichnung eines Rahmenvertrags zur Nutzung von zahlungspflichtigen Diensten der Europace AG inklusive der Anlage EP Dienste-Bedingungen. Die gültige Version der EP Dienste Bedingungen kann während des jeweiligen Bestellprozesses aufgerufen werden.
§2 Allgemeines
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- Die EP Dienste Bedingungen regeln Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Nutzung der EP Dienste.
- Nur Unternehmen (Unternehmer nach § 14 BGB) dürfen die EP Dienste in Anspruch nehmen. Anderen Personen, insbesondere Verbrauchern (nach § 13 BGB), ist die Nutzung nicht gestattet.
§3 Leistungen der Europace
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- Europace erbringt die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“, welches als Anhang der EP Dienste Bedingungen verfügbar ist , konkretisierten Leistungen.
- Europace ist berechtigt, die Leistungen der EP Dienste den Marktanforderungen anzupassen und somit das Preis- und Leistungsverzeichnis zu erweitern, zu ändern oder zu reduzieren. Europace darf dann Preise anpassen, wenn sich Preise für Leistungen Dritter, die für die Erbringung der Leistung der Europace notwendig sind, ändern. Preiserhöhungen wirken sich nicht auf bereits durch den Partner bestellte EP Dienste aus. Bei relevanten Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses wird Europace den Partner zudem per E-Mail informieren.
- Mit der Bestellung der EP Dienste fordert der Partner Europace unverbindlich dazu auf, den gewählten Dienst bzw. Produkt zur Verfügung zu stellen. Nur vollständige Bestellungen (alle Pflichtfelder sind ausgefüllt) können bearbeitet werden.
- Die für die Erbringung der Leistung notwendigen Daten stammen zum Teil von Drittanbietern, mit denen Europace einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Europace reichert die erhaltenen Daten um weitere Leistungsbestandteile an, indem sie zum Beispiel die Daten aggregiert oder sie graphisch oder in einer pdf-Datei aufbereitet.
- Die Europace erbringt die Leistung sowohl gegenüber dem Partner als auch gegenüber dessen Untervertrieben bzw. Zuträgern oder unter ihm handelnde Personen, Vermittler oder Partner.
§4 Vergütung
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- Europace erhält von dem Partner für die bestellten EP Dienste eine Vergütung in der Höhe, die im jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis dokumentiert und im Rahmen des jeweiligen Bestellprozesses ausgewiesen ist.
- Die Abrechnung erfolgt hierbei monatlich und zentral gegenüber dem Partner sowie – je nach erfolgter Abstimmung bzw. im Rahmen des Registrierungsprozesses gewählter Methode – auch für die abgerufenen EP Dienste, insbesondere den Marktwertindikationen, die von seinen Untervertrieben, Zuträgern, unter ihm handelnden Personen, Vermittler oder Partner erfolgen.
- Die Vergütung gemäß §4 (1) versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
- Europace wird dem Partner eine monatliche Rechnung zur Verfügung stellen. Sollte der monatliche Rechnungsbetrag einen Betrag von [50,-] € nicht übersteigen, behält sich Europace vor, die Rechnung erst nach mehreren Monaten kumuliert für die noch nicht abgerechneten Vormonate zu erstellen. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.
§5 Pflichten des Partners / Freistellungsanspruch
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- Die von der Europace zur Verfügung gestellten EP Dienste, insbesondere die Marktwertindikation, dürfen nur im Rahmen der Beratungen zu einer Finanzierung oder dem Abschluss einer Finanzierung genutzt werden.
- Der Partner darf die EP Dienste ausschließlich entsprechend diesen Bedingungen und der darin geregelten Zwecke verwenden. Die Nutzung der EP Dienste und der zur Verfügung gestellten Funktionen darf nicht in missbräuchlicher Art und Weise und/oder außerhalb des vorgesehenen Vertragszwecks erfolgen. Daten und Informationen, die vom Nutzer in der Plattform oder erzeugt oder zum Datenraum hochgeladen werden, dürfen nicht gegen die jeweils geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen.
- Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Informationen, Inhalte (z. B. Adressdaten, Unterlagen, Dateien) und sonstiger Daten, die er für die Bestellung der EP Dienste verwendet (nachfolgend jeweils die „Daten“ genannt).
- Der Partner gewährleistet insbesondere, dass er berechtigt ist, die Daten an Europace weiterzugeben.
- Der Partner ist zudem verpflichtet, seine Daten so zu gestalten, dass sie nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstoßen.
- Der Partner trägt dafür Sorge, dass er alle gespeicherten Daten vor jeder erneuten Bestellung der EP Dienste auf die Einhaltung der Vorgaben der Absätze 3 bis 5 prüfen und, soweit erforderlich, berichtigen bzw. erneut gemäß diesen EP Dienste Bedingungen bereitstellen wird.
- Der Partner stellt Europace von sämtlichen Ansprüchen Dritter und/oder anderer Parteien frei, die wegen unrichtiger, unvollständiger und/oder unrechtmäßiger Daten und/oder unbefugter Datenweitergabe gegenüber Europace geltend gemacht werden. Dies umfasst auch Fälle, bei denen der Partner automatisch vervollständigte Datenfelder nicht hinreichend geprüft hat.
§6 Sicherheit / Kommunikation / Verfügbarkeit / Datenschutz
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- Vorbehaltlich der Regelungen zur Haftung in § 7 stellt Europace mit eigenüblicher Sorgfalt sicher, dass sämtliche Daten mit Bezug zu EP Produkten vor unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt werden.
- Europace verpflichtet sich, alle Europace betreffenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten. Europace wird bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich Personal bzw. Dritte einsetzen, die auf Vertraulichkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet und in geeigneter Weise mit den Anforderungen des Datenschutzes vertraut gemacht worden sind. Europace verpflichtet sich bei Einschaltung Dritter auch diese zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu verpflichten.
- Europace verarbeitet vom Partner zur Verfügung gestellte Daten nach den gesetzlichen Vorgaben. Unabhängig davon sind die Partner dazu verpflichtet, die von ihnen jeweils zur Verfügung gestellten Daten außerhalb der Bestellung der EP Dienste in geeigneter Form zu sichern.
- Europace behält sich vor, den technischen Prozess zur Bestellung der EP Dienste zu ändern. Hierbei wird Europace die berechtigten Belange der Partner berücksichtigen und diese frühzeitig von einer bevorstehenden Änderung informieren, wenn und soweit die Änderung erkennbar deren berechtigte Belange beeinträchtigen kann.
- Europace übernimmt keine Gewährleistung für die jederzeitige Verfügbarkeit der EP Dienste, insbesondere der Marktwertindikation. Wartungsarbeiten, Software-Updates sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs von Europace (z.B. bei höherer Gewalt, Verschulden Dritter) können zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der EP Dienste führen. Wenn Europace absehen kann, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als 12 Stunden dauern werden, wird Europace, unter angemessener Abwägung aller wechselseitigen, auch wirtschaftlichen Belange, per E-Mail hierüber informieren.
§7 Haftung / Verjährung
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- Europace haftet nicht für die Richtigkeit der von Dritten bei der Erbringung der EP Dienste, insbesondere der Marktwertindikation oder damit verbundenen Leistungen verwendeten Daten.
- Europace haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Partner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Europace auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch bei Verschulden eines Erfüllungsgehilfen von Europace.
- Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Europace auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die bzw. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar war.
- Die Haftungsausschlüsse/-beschränkungen nach den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für die Haftung wegen einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt bleibt die Verjährung hinsichtlich einer Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Europace oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Europace beruht sowie die Verjährung hinsichtlich einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Es gilt insoweit jeweils die gesetzliche Verjährungsfrist.
§8 Aufrechnung
Partner können gegen Ansprüche von Europace nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Europace anerkannt sind. Gleiches gilt für etwaige Zurückbehaltungsrechte der Partner. Außerdem sind Partner zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als der jeweilige Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§9 Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht
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- Erfüllungsort für die Verpflichtungen der Partner sowie seitens Europace unter diesen EP Dienste Bedingungen ist jeweils der Geschäftssitz von Europace.
- Als ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen EP Dienste Bedingungen wird Berlin vereinbart. Europace hat das Recht, am Sitz des betreffenden Partners oder vor anderen Gerichten zu klagen, die nach nationalem oder ausländischem Recht zuständig sind. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
- Diese EP Dienste Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§10 Salvatorische Klausel / Änderungen / Ergänzungen
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- Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, an einer Vereinbarung mitzuwirken, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem ursprünglichen Parteiwillen so weit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
- Änderungen dieser EP Dienste Bedingungen können durch ein Angebot von Europace und die Annahme des Partners durch Aktivierung einer entsprechenden Schaltfläche oder Ankreuzoption erfolgen. Darüber hinaus können Änderungen dieser EP Dienst Bedingungen auch dadurch vereinbart werden, dass Europace den Partnern die geänderten EP Dienste Bedingungen spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform anbietet und die Zustimmung eines Partners als erteilt gilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Europace im Angebot besonders hinweisen.
- Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrags außerhalb der Verfahren nach Absatz 2 einschließlich der Vertragsaufhebung bedürfen der Schriftform- oder Textform, dies gilt auch für die Änderung dieser Schrift/Textformklausel.
Anhang Preis- und Leistungsverzeichnis
Anhang Preis- und Leistungsverzeichnis
Stand 12.05.2023
- Objektwertindikation auf Basis von Daten der VALUE AG
- Ermittlung eines indikativen Marktwerts auf Basis externer Daten. Lieferung als indikativer Marktwert, sogenannter Konvergenzwert und Conversion-Score, zur Übernahme in die Europace Plattform.
- Der Preis pro Abruf beträgt 2,50 € zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Wiederholte Abfragen adressgleicher Objekte, auch vorgangsübergreifend, aber innerhalb der gleichen abrufenden Plakette, sind innerhalb von 6 Monaten kostenlos. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich, ggf. auch erst sobald ein bestimmter Euro-Betrag erreicht ist.
- Beispiel:
- Ermittelter indikativer Marktwert, sogenannter Konvergenzwert und C-Score, zur Übernahme in die Europace Plattform
- Ermittelter indikativer Marktwert, sogenannter Konvergenzwert und C-Score, zur Übernahme in die Europace Plattform
- Marktwertindikation auf Basis von Daten der vdp Research GmbH
- Ermittlung eines indikativen Marktwerts auf Basis externer Daten, Lieferung als indikativer Marktwert zur Übernahme in die Europace Plattform und als durch Europace erstelltes PDF-Dokument.
- Der Preis pro Abruf beträgt 2,50 € zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Wiederholte Abfragen adressgleicher Objekte, auch vorgangsübergreifend, aber innerhalb der gleichen abrufenden Plakette, sind innerhalb von 6 Monaten kostenlos. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich, ggf. auch erst sobald ein bestimmter Euro-Betrag erreicht ist.
- Beispiel:
- Ermittelter indikativer Marktwert zur Übernahme in die Europace Plattform
- Ermittelter indikativer Marktwert zur Übernahme in die Europace Plattform
- Beschaffung von Objektunterlagen (Grundbuchauszüge/Flurkarten/…) über die Value AG
- Integrierte Bestellfunktion für Objektunterlagen bei der Value AG in der Europace Plattform
- Lieferung der bestellten Dokumenten von der Value AG direkt in den Vorgang in der Europace Plattform, aus dem heraus die Unterlagen bestellt wurden
- Der Preis richtet sich nach der folgenden Preisliste, jeweils zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Sofern zusätzliche amtliche Gebühren anfallen, wird zum Zeitpunkt der Bestellung darauf hingewiesen. Teilweise sind diese amtlichen Gebühren erst nach der Ausführung der Bestellung bekannt.
Preise der Unterlagen
* Die Gebühr für den Abbruch des Bestellvorgangs wird fällig, sofern der Partner die Bestellung storniert, oder Europace bzw. Value im Rahmen der Bestellung weitere Informationen oder Unterlagen anfragt, die der Partner nicht beibringt und somit der Vorgang abgebrochen wird. Die genannte Gebühr deckt die entsprechend anfallenden Bearbeitungskosten.